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Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

wenn die Inzidenzzahlen weiterhin sinken, werden wir voraussichtlich ab dem 17.05.2021 den Wechselunterricht wieder aufnehmen.

Aufgrund der geltenden Coronabetreuungsverordnung werden Coronaselbsttests in den Klassen mit dem LOLLI-Test durchgeführt.

Einen guten Überblick über die Durchführung und die Hintergründe des LOLLI-Tests erhalten Sie auf der Internetseite des Schulministeriums unter

https://www.schulministerium.nrw/lolli-tests.

Konkrete Informationen erhalten Sie in den nächsten Tagen von den Klassenlehrkräften.

Aufgrund des LOLLI-Tests wird es einen täglichen Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht geben.

Sollte es zur Schulöffnung kommen, werden wir so in den Präsenzunterricht starten:

Tag

Mo, 17.05.

Di, 18.05.

Mi, 19.05.

Do, 20.05.

Fr, 21.05.

Gruppe

A

B

A

B

A

Tag

Mo, 24.05.

Di, 25.05.

Mi, 26.05.

Do, 27.05.

Fr, 28.05.

Gruppe

Feiertag

Ferientag

B

A

B

Am Montag, Dienstag und Freitag endet der Unterricht um 12.45 Uhr, am Mittwoch und Donnerstag um 11.45 Uhr.

Natürlich gelten auch weiterhin die Hygieneregeln und die Maskenpflicht.

 

Bleiben Sie gesund!

 

 
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Liebe Eltern, 

aus gegeben Anlass finde Sie im folgenden Dokument Hinweise zum Lernen auf Distanz.
Bleiben Sie Gesund! 
 
 
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Liebe Eltern,

die Zahl der Corona-Ansteckungen im Kreis Unna ist sehr hoch.
 
Wir müssen damit rechnen, dass nach den Ferien einzelne Kinder oder ganze Klassen zu Hause lernen müssen. Damit Ihr Kind gut lernen kann, benötigen wir Ihre Unterstützung.
 
Daher bitten wir Sie um Folgendes:
  • Lesen Sie bitte täglich das Mitteilungsbuch und unterschreiben hier auch.
  • Ihr Kind wird jeden Tag seine Materialien und seinen Wochenplan mit nach Hause bekommen. Bitte achten Sie darauf, dass nach den Hausaufgaben wieder alle Materialien in die Schultasche kommen.
 
Diese Maßnahmen sind die Grundlage, um den Unterricht in der Schule und zu Hause – z.B. bei einer Schließung oder Quarantäne – miteinander verbinden zu können.
 
Wenn in Ihrer Familie Symptome einer Corona-Infektion auftreten, informieren Sie uns bitte sofort, derzeit am besten per Email an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
 
Sollte Ihr Kind zu Hause bleiben müssen, können Sie Ihrem Kind beim Lernen schon mit einfachen Dingen helfen. Nähere Informationen gibt es zu Schulbeginn in einem Elternbrief.
 
Bleiben Sie gesund! 
  
 

Die Regenbogenschule

Die Regenbogenschule ist eine Förderschule des Kreises Unna mit dem Förderschwerpunkt 'Emotionale und soziale Entwicklung' für die Primarstufe.
 
 
 
 
 
 
 

Sie bietet Kindern und Jugendlichen mit Verhaltensproblemen die Chance, nach den Richtlinien der Grundschule erfolgreich zu lernen.
 
Das Team besteht im Schuljahr 2019/2020 aus ca. 20 speziell ausgebildeten Lehrerinnen und Lehrern, 2 Lehramtsanwärterinnen sowie 2 Sozialpädagoginnen.
 

                                                                  

            

 

  

 

 

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Unsere Standorte Lünen und Unna ziehen zum Schuljahr 2016/17 um! (Sekretariate)


Beschwerdemanagement an der Regenbogenschule
- Vereinbarungen zum konstruktiven Umgang mit Beschwerden –

Vorbemerkung
Die offene Kommunikation zwischen Schule und Elternhaus über Fragen von Bildung und Erziehung ist eine grundlegende Voraussetzung für gemeinsame erfolgreiche pädagogi-sche Arbeit in Schule und Elternhaus. Nur eine konstruktiv kritische Auseinanderset-zung mit der Rolle und dem pädagogischen Handeln der „anderen Seite“ kann positive Veränderungsprozesse vorantreiben.
 
Beschwerden – Impulse für positive Veränderungen
So unerfreulich Beschwerden auch sein mögen, sie enthalten oft Ansatzpunkte und Im-pulse für Veränderungen. Beschwerden sollten immer ernst genommen und dahingehend untersucht werden, ob sie gerechtfertigt sind und auf ein individuelles oder generelles Problem verweisen.
 
Beschwerden – Ausgangspunkte für Konflikte
Damit Beschwerden positive Impulse geben können, müssen sich Beschwerdeführer an gewisse Regeln halten. Spontan und unüberlegt (= aus dem hohlen Bauch) formulierte - persönlich, telefonisch oder schriftlich vorgetragene – Beschwerden sind in vielen Fällen kontraproduktiv. Die Adressaten der Beschwerde fühlen sich dann oft nicht zuständig oder grundlos an den Pranger gestellt und reagieren schnell emotional und nicht sachgerecht. Die Fronten verhärten, ein Fehler wird zum Problem, das Problem eskaliert zum Konflikt und das gemeinsame Ziel wird aus den Augen verloren.

Beschwerden – Handlungsempfehlungen für Schule und Elternhaus
Der Adressat einer Beschwerde  sollte zunächst prüfen, um  welches Problem es geht und gegen wen (oder was) sich die Beschwerde richtet.  Sollte sich der Angesprochene nicht zuständig fühlen, nimmt er zu der vorgetragenen Beschwerde keine Stellung, ver-weist auf das Konzept „Beschwerdemanagement“ oder vermittelt im Beschwerdepro-zess. Auf allen „Instanzen-Ebenen” werden Beschwerdegespräche protokolliert und problemlösende Vereinbarungen angestrebt, die nach angemessener Zeit überprüft werden.

Beschwerdemanagement – Handlungsempfehlungen für alle Beteiligten
Damit Beschwerden nicht Ausgangspunkte für Konflikte, sondern Ansatzpunkte für Entwicklungsprozesse sind,  haben Vertreter der Schüler, der Eltern und der Lehrer ein „Beschwerdemanagement“ entwickelt.  Das von der Schulkonferenz verabschiedete Konzept gibt Handlungsempfehlungen, die einen konstruktiven Umgang mit Beschwerden zum Ziel haben.


Beschwerdemanagement – Grundlagen für alle Beteiligten
 Für alle Konflikte gilt: Miteinander reden, nicht übereinander reden!
 Alle Beteiligten achten beim Vorbringen von Beschwerden auf die Umgangsform!
 Konflikte zu lösen braucht Zeit. Es ist erforderlich, sich für das Anhören und das Bearbeiten einer Beschwerde Zeit zu nehmen. Sollte jemand zwischen „Tür und Angel“ angesprochen werden, sollte man/frau sich das Anliegen kurz anhören und einen späteren Termin vereinbaren. So haben beide Parteien die Möglichkeit, sich auf das Gespräch vorzubereiten.

 

Beschwerdewege

a) Beschwerden von Schülern/Schülerinnen – im Folgenden SuS genannt – über Mit-schüler oder Mitschülerinnen.

 1.Schritt                  

SuS sprechen untereinander, ggfs. unter Einschaltung des Klassensprechers.
SuS sprechen mit dem/der KlassenlehrerIn, welche/r ein Gespräch zwischen den beteiligten SuS begleitet.
SuS sprechen mit der zuständigen Sozialpädagogin, welche ein Gespräch zwischen den beteiligten SuS begleitet.

Ziel: Konfliktlösung/Vereinbarung über den künftigen Umgang mitei-nander.
bei Erfolglosigkeit

 2. Schritt

Die Klassenlehrkraft spricht mit den Sozialpädagogen, die den/die SuS betreuen.
Ziel: Erarbeitung und Dokumentation pädagogischer Maßnahmen zur Konfliktlösung
oder/und
Information der Erziehungsberechtigten.
bei Erfolglosigkeit:

 3. Schritt  Die Klassenlehrkraft informiert die Schulleitung. Diese führt Gespräche mit den Beteiligten.

 

 

b) Beschwerden von SuS über Lehrkräfte

 1.Schritt         SuS spricht persönlich, ggf. in Begleitung des Klassensprechers/der Klassensprecherin, mit der betroffenen Lehrkraft.
Ziel: Konfliktlösung/Vereinbarung über den künftigen Umgang miteinander.
bei Erfolglosigkeit:
 2. Schritt SuS wendet sich an KlassenlehrerIn oder BeratungslehrerIn. Diese/dieser vereinbart und moderiert ein gemeinsames Gespräch mit der betroffenen Lehrkraft.
Ziel: Unterstützung und Ernstnehmen des Anliegens des/der SuS, Versachlichung des Konflikts, Konfliktlösung/Vereinbarung für die Zukunft.
bei Erfolglosigkeit
 3. Schritt Die Klassenlehrkraft informiert die Schulleitung. Diese führt ein gemeinsames Gespräch mit den Beteiligten. Auch die Erziehungsberechtigten nehmen am Gespräch teil.
Ziel: Lösungsfindung mit Absprachen oder ggf. Anordnung von Maßnahmen.

 

c) Beschwerden von Erziehungsberechtigten über SuS

 1.Schritt         Erziehungsberechtigte wenden sich an Klassenlehrkraft. Diese führt ein Gespräch mit den betroffenen Kindern, ggf. gemeinsam mit den Erziehungsberechtigten des Kindes.
 2. Schritt Erziehungsberechtigte informieren Schulleitung. Diese überprüft die Sachlage und führt ggfs. Gespräch mit den Beteiligten.
Ziel: Lösungsfindung oder Anordnung von Maßnahmen.

 

d) Beschwerden von Erziehungsberechtigten über Lehrkräfte

 1.Schritt                     Erziehungsberechtigte sprechen mit Lehrkraft persönlich.
Ziel: Sachverhaltsklärung und Lösungswegfindung.
bei Erfolglosigkeit
 2. Schritt Erziehungsberechtigte wenden sich an Klassenlehrkraft. Diese führt ein Gespräch mit der betroffenen Lehrkraft, ggf. gemeinsam mit den Erziehungsberechtigten.
Ziel: Erneute Sachverhaltsklärung, finden einer Lösung.
bei Erfolglosigkeit
 3. Schritt Erziehungsberechtigte informieren Schulleitung. Diese überprüft die Sachlage und führt ggfs. Gespräch mit den Beteiligten.
Ziel: Lösungsfindung oder Anordnung von Maßnahmen.

 


e) Beschwerden von Erziehungsberechtigten über die Schulleitung

 

 1. Schritt Erziehungsberechtigte führen ein direktes Gespräch mit der Schulleitung.
Ziel: Sachverhaltsklärung und Lösungsfindung.
bei Erfolglosigkeit
 2.Schritt         Die Erziehungsberechtigten beschweren sich bei der unteren Schul-aufsicht (Schulamt für den Kreis Unna).
Ziel: Lösungsfindung durch die vorgesetzte Dienststelle.

 

f) Beschwerden von einer Lehrkraft über SuS

 

 1. Schritt Lehrkraft spricht persönlich mit SuS
Ziel: Konfliktlösung/Vereinbarung über den künftigen Umgang mitei-nander.
bei Erfolglosigkeit
 2.Schritt          Lehrkraft informiert KlassenlehrerIn. Diese/dieser vereinbart und moderiert ein gemeinsames Gespräch mit den Betroffenen.
Lehrkraft informiert zuständige Sozialpädagogin. Diese vereinbart und moderiert ein gemeinsames Gespräch mit den Betroffenen.
Ziel: Absprache zur Lösung des Konflikts.
bei Erfolglosigkeit
 3. Schritt Die Klassenlehrkraft informiert die Schulleitung. Diese führt ein gemeinsames Gespräch mit den Beteiligten. Auch die Erziehungsberechtigten nehmen am Gespräch teil.
Ziel: Lösungsfindung mit schriftlicher Vereinbarung.

 

g) Beschwerden von einer Lehrkraft über Erziehungsberechtigte

 1. Schritt Lehrkraft spricht persönlich mit der Erziehungsberechtigten/dem Erziehungsberechtigten.
Ziel: Konfliktlösung/Vereinbarung über den künftigen Umgang mitei-nander.
bei Erfolglosigkeit
 2. Schritt         Lehrkraft informiert KlassenlehrerIn. Diese/dieser vereinbart und moderiert ggfs. ein gemeinsames Gespräch mit den Betroffenen.
Lehrkraft informiert zuständige Sozialpädagogin. Diese vereinbart und moderiert ggfs. ein gemeinsames Gespräch mit den Betroffenen.
Ziel: Absprache zur Lösung des Konflikts.
bei Erfolglosigkeit
 3. Schritt Die Klassenlehrkraft informiert die Schulleitung. Diese führt ein ge-meinsames Gespräch mit den Beteiligten.
Ziel: Lösungsfindung mit schriftlicher Vereinbarung.


 

h) Beschwerden von Lehrkräften über Lehrkräfte

 1. Schritt Lehrkräfte führen das direkte Gespräch zur Besprechung des Konflikts.
Ziel: Sachverhaltsklärung, Darlegung der individuellen Wahrnehmung des Sachverhalts, Beratung über Lösungswege.
bei Erfolglosigkeit
 2. Schritt Die beteiligten Lehrkräfte wenden sich an den Lehrerrat.
Ziel: Moderation, Beratung der Parteien, Durchführung eines Gesprä-ches.
bei Erfolglosigkeit
 3. Schritt Information der Schulleitung. Schulleitung führt Gespräche mit den Beteiligten.
Ziel: Lösungsfindung oder Maßnahmenanordnung.


 

  i) Beschwerden von Lehrkräften über die Schulleitung

 1. Schritt   Lehrkraft führt das direkte Gespräch mit der Schulleitung.
Ziel: Sachverhaltsklärung, Darlegung der individuellen Wahrnehmung, Finden einer Lösung.
bei Erfolglosigkeit
 2. Schritt Die Lehrkraft wendet sich an den Lehrerrat.
Ziel: Beratung. Ggfs. durch Lehrerrat moderierte Sachverhaltsklärung mit Lehrkraft und Schulleitung.
bei Erfolglosigkeit
 3. Schritt Die beschwerdeführende Lehrkraft sendet auf dem Dienstweg eine Dienstaufsichtsbeschwerde an die Schulaufsicht.
Ziel: Lösungsfindung durch die vorgesetzte Behördeninstanz.
Dieser „Instanzenweg“ kann natürlich nicht immer eingehalten werden, insbesondere in Krisensituationen, bei offensichtlichen Dienstpflichtverletzungen, bei Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten.

 

Beschwerdemanagement - die Kommunikation des Konzeptes
Das  Konzept „Beschwerdemanagement“ wird auf der Schulhomepage veröffentlicht. Die Inhalte werden zu Beginn jedes neuen Schuljahres in Erinnerung gebracht: Die Information der Lehrerinnen und Lehrer übernimmt die Schulleitung, die Information der Schülerinnen und Schüler übernehmen die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer, die Information der Eltern übernimmt die Schulleitung.

 


 

Schulordnung der Regenbogenschule
– Primarstufe –

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Erziehungsberechtigten, liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter!
Um für alle ein gutes Miteinander an unserer Schule zu ermöglichen, ist es notwendig folgende Regeln zu beachten:

 Regel  Maßnahmen/Konsequenzen

Erziehungsberechtigte und Schule stehen in einem engen und regelmäßigen Austausch miteinander:

• Abmeldung vom Unterricht/beim Taxiunternehmen im Krankheitsfall.
• Meldung von ansteckenden Krankheiten.
• besondere Vorkommnisse.

 schriftliche/telefonische Absprachen

persönliches Gespräch                                                                    

Wir achten aufeinander und gehen rücksichtsvoll miteinander um:
• auf dem Schulhof und im Schulgebäude.
• auf dem Schulweg und im Taxibus.
• bei Unterrichtsgängen.
1. Ermahnung und Einbezug in das Verstärkersystem
2. Mitteilung an die Erziehungsberechtigten
3. Taxiverbot
4. Ausschluss von Schulveranstaltungen
 Wir gehen höflich und respektvoll miteinander um. 1. Ermahnung und Einbezug in das Verstärkersystem
2. Wiedergutmachung
3. Mitteilung an die Erziehungsberechtigten
4. Teilkonferenz
 Wir achten auf Sauberkeit und Ordnung:
• im Schulgebäude.
• auf den Toiletten.
• auf dem Schulhof.
1. Ermahnung und Einbezug in das Verstärkersystem
2. Wiedergutmachung/individuelle Dienste und Maßnahmen
3. Mitteilung an die Erziehungsberechtigten 
Wir beschädigen Schulgebäude und Einrichtungsgegenstände nicht. 1. Wiedergutmachung
2. Mitteilung an die Erziehungsberechtigten
3. ggf. Schadenersatz
4. ggf. Klassenkonferenz
Wir bringen Spielzeuge nur nach vorheriger Absprache mit in die Schule (Ausnahme: vorherige Absprachen z.B. zur Nutzung im Taxibus). Die Schule haftet nicht bei Verlust oder Beschädigung. 1. Ermahnung und Einbezug in das Verstärkersystem
2. Mitteilung an die Erziehungsberechtigten
3. Rückgabe nur an die Erziehungsberechtigten
Im Rahmen der Förderung einer gesunden Ernährung dürfen weder Cola, Eistee, Energydrinks noch andere koffeinhaltige Getränke mit in die Schule gebracht werden. 1. Abnahme der betreffenden Getränke und Rückgabe nach Schulschluss.
2. Mitteilung an die Erziehungsberechtigten.
Zur Verhinderung von Missbrauch, Beschädigung und Diebstahl werden elektronische Geräte vor Unterrichtsbeginn eingeschlossen und nach dem Schulschluss wieder ausgegeben. Auf dem gesamten Schulgelände herrscht absolutes Benutzungsverbot.  Bei Nichtbeachtung wird das elektronische Gerät der Schulleitung ausgehändigt. Die Rückgabe erfolgt ausschließlich an die Erziehungsberechtigten.

Wir achten auf Körperhygiene und kleiden uns in der Schule angemessen. Deshalb kommen wir nicht in Jogginghosen oder -anzügen in die Schule. Im Unterricht nehmen wir Kopfbedeckungen, wie z.B. Baseball-Caps ab. Wir möchten nicht, dass in der Schule Kleidung getragen wird, die sexuell provozierend wirkt (z.B. zu kurze Röcke, zu tiefe Ausschnitte, bauchfreie Oberteile). Unsere Kleidung darf keine beleidigenden, verletzenden, provozierenden und/oder rassistischen Aufschriften und Symbole enthalten.

1. Ausschluss vom Unterricht,
2. Rückkehr nach erfolgter Körperpflege bzw. mit angemessener Kleidung.
3. Ggfs. kommt es zu einer Anzeige bei Rassismus.

Auf dem gesamten Schulgelände gilt ein absolutes Rauch-, Alkohol- und Drogenverbot

1. Ermahnung und Einbezug in das Verstärkersystem
2. Mitteilung an die Erziehungsberechtigten
3. Maßnahmen nach dem Nichtraucherschutzgesetz
4. ggf. Strafanzeige
Unna:
Wir halten uns im Umgang mit dem Schulhund an die vereinbarten Regeln (siehe Anhang).
siehe Anhang




 

 

 

 

Regel

Maßnahmen/

Konsequenzen

 

Regel

Maßnahmen/

Konsequenzen

Jede Schülerin und jeder Schüler hat das Recht, ungestört zu lernen.

Jede Lehrerin und jeder Lehrer hat das Recht, ungestört zu unterrichten.

allgemeine Klassenregeln:

·       Wir sind leise.

·       Wir hören gut zu.

·       Wir melden uns.

·       Wir bleiben an unserem Platz.

·       Wir sind freundlich.

1.   Ermahnung und Einbezug in das Verstärkersystem

2.  individuelle Maßnahmen:

§ Auszeit

§ Nacharbeiten der Versäumnisse

§ Schriftliche Regelreflexion

§ Pausenverbot

§ Spielverbot

§ Benachrichtigung der Erziehungsberechtigten

3.  Teilkonferenz

 

Wir bleiben während der Pausen auf dem Schulgelände.

Die Lehrer bestimmen den Pausenanfang und deren Ende.

1.     Ermahnung und Einbezug in das Verstärkersystem

2.    individuelle Maßnahmen:

§ Auszeit

§ Spielverbot bezogen auf bestimmte Spielgeräte oder bestimmte Spielgegenstände

§ Schriftliche Regelreflexion

§ Pausenverbot

§ Benachrichtigung der Erziehungsberechtigten

3.      Teilkonferenz

Die Lehrkraft bestimmt Unterrichtsbeginn und -ende.

 

Wir nutzen die Pause zur Erholung und als Spielzeit. Kampfspiele, Schlagen, Treten, das Spielen mit Stöcken, Klettern auf Bäume, Werfen mit Sand etc. und das bewusste Wegschießen des Balles sind verboten

Die Frühstückszeiten werden von den Lehrkräften individuell festgelegt.

·       Wir nehmen unser Frühstück nicht mit auf den Schulhof (Ausnahme: Lehrkräfte).

 

Lünen:

Wir fahren nicht mit dem Roller über das Fußballfeld.

Toilettengänge sind möglichst in Pausenzeiten zu erledigen.

 

Unna:

Wir gehen nicht in die Nähe des Teiches und jagen keine Enten.

 

 

 


 Unterschrift der Schülerin/des Schülers          Unterschrift der Erziehungsberechtigen     Unterschrift der Mitarbeiterin/des Mitarbeiters